ZAHLUNG, LIEFERUNG & VERSAND

1. Lieferbedingungen/Versandkosten

 

1.1. Die Preise gelten ab Hof und verstehen sich inkl. Verpackung einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer und Sektsteuer, zuzüglich eventueller Versandkosten.

 

1.2. Die Weine und Sekte werden bei Lieferung per Spedition sowie bei Lieferung im Rahmen unserer Auslieferungsfahrten in 6er Kartons geliefert.

 

1.3. Bei einer Bestellung ab 36 Flaschen, nach Absprache im Zuge unserer Auslieferungsfahrten, erfolgt die Lieferung frei Haus.

 

1.4. Eine Lieferung per Paketdienst ist jederzeit möglich. Sie erfolgt auf dem deutschen Festland innerhalb 3-5 Tage, in 6er, 12er oder 18er Kartons, zu 10 € / Karton. Die Versandkosten trägt der Empfänger.

 

1.5. Eine Lieferung per Spedition ist kostenfrei, benötigt jedoch 5-7 Arbeitstage.

 

Information zur Berechnung des Liefertermins

Die Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen und endet mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

 

 

 

2. Rügepflicht

 

2.1. Ist der Kauf für beide Vertragsparteien ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen.

 

2.2. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

 

2.3. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

 

2.4. Haben wir den Mangel arglistig verschwiegen, so können wir uns nicht auf diese Vorschriften berufen.

 

 

 

3. Mängelhaftung / Verjährungsfrist

 

3.1. Es besteht grundsätzlich ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist.

 

3.2. Soweit die gelieferte Sache nicht die zwischen dem Kunden und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder sie sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder sie sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Kunde nach der Art der Sache erwarten kann, oder sie nicht die Eigenschaften, die er nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnte, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet.

 

3.3. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Kunden durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung neuer Ware.

 

3.4. Wir können die Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 BGB verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

 

3.5. Kunden können Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Unberührt bleibt ihr Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der folgenden Ziffer "Haftung" geltend zu machen.

 

3.6. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist bei neuen Waren zwei Jahre ab Ablieferung an den Kunden, bei gebrauchten Waren ein Jahr ab Ablieferung. Dies gilt nicht für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche wegen Mängeln nach Maßgabe der Folgeziffer "Haftung".

 

3.7. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist bei neuen Waren ein Jahr ab Gefahrübergang, bei gebrauchten Waren wird die Mängelhaftung ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche wegen Mängeln nach Maßgabe der Folgeziffer "Haftung". Unberührt bleibt die Verjährungsfrist ebenfalls im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB; sie beträgt fünf Jahre ab Ablieferung der mangelhaften Sache.

 

3.8. Bitte beachten Sie: Die Auskristallisierung von Weinstein ist eine völlig natürliche Erscheinung.

 

 

 

4. Zahlungsbedingungen

 

4.1. Soweit nicht anders vereinbart, akzeptieren wir als Zahlung:

• Überweisung

• Rechnung

• Vorkasse

• Barzahlung bei Abholung oder persönlicher Lieferung

 

Bankverbindung

Vereinigte Raiffeisenkassen Weinsheim e. G.

IBAN DE56 5609 0000 0000 7018 51

BIC GENODE51KRE

 

4.2. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind unsere Rechnungen innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.

 

 

 

5. Eigentumsvorbehalt

 

5.1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Vertragsgegenstands bleibt dieser unser Eigentum.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist Roxheim.

Ist ein Wein ausverkauft, so behalten wir uns vor, einen geschmacklich und preislich gleichwertigen Wein zu liefern, falls dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Alle Qualitätsweine und Prädikatsweine sind mit amtlichen Nummern versehen.

 

Bei allen Weinen ohne Prädikatsbezeichnung handelt es sich um Qualitätsweine unseres Anbaugebietes Nahe.